Veranstalter soll wegen langem Check-in am Flughafen haften
Beim Quiz mitmachen und eine Reise mit A-ROSA gewinnen
A‑ROSA sowie Reise vor9 und Counter vor9 verlosen eine Flussreise für zwei Personen. Wer zwei Fragen richtig beantwortet, hat die Chance, eine Reise über fünf Nächte an Bord eines A‑ROSA Schiffes zu gewinnen. Wer die Themenwoche aufmerksam liest, wird keine Probleme haben, die Fragen zu beantworten. Counter vor9
Das Oberlandesgericht Celle hat in einem ungewöhnlichen Urteil entschieden, dass Reiseveranstalter haften, wenn Passagiere wegen überlanger Check-in-Wartezeiten ihren Flug verpassen. Im konkreten Fall erschienen Reisende rechtzeitig, kamen wegen langer Schlangen aber zu spät ans Gate. Drängeln sei unzumutbar, so das Gericht. Die Richter werteten die Situation als Reisemangel und sehen die Verantwortung beim Veranstalter, der für organisatorische Abläufe einstehen müsse. Airliners