Reiseleitung per Whatsapp kein Grund für Reisepreisminderung
Ein Urlauber hat seinen Veranstalter vergeblich auf 400 Euro Rückerstattung wegen angeblicher Reisemängel während einer siebentägigen Dubai-Pauschalreise im Wert von 774 Euro verklagt. Der Kunde hatte vor Gericht bemängelt, dass der Reiseleiter nicht ständig vor Ort gewesen, sondern nur über Whatsapp erreichbar war. Das Amtsgericht München (Az. 158 C 14594/23) sah darin jedoch keinen Reisemangel. Laut Urteil ist es bei Pauschalreisen üblich, dass Reiseleiter nicht dauerhaft präsent sind, solange sie für Reisende erreichbar und ansprechbar bleiben. Eine persönliche Begleitung aller Aktivitäten sei vertraglich nicht geschuldet. Süddeutsche