27. Oktober 2025 | 17:42 Uhr
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Gericht bestätigt Anspruch auf zweiten Reisepass

Um absehbaren Ärger bei der Einreise in bestimmte Länder aufgrund älterer Einreisestempel anderer Länder zu vermeiden, können Privatreisende nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs einen zweiten Reisepass beantragen.

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In dem konkreten Fall entschieden die Richter in einem Rechtsstreit zwischen einer Privatperson und ihrer passausstellenden Behörde für den Kläger. Auch eine Privatreise könne ein "berechtigtes Interesse" sein und eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot zweier Reisepässe begründen, entschied der Senat am 23. Oktober. 

"Man muss das berechtigte Interesse natürlich nachweisen", betonte ein Sprecher des Gerichts. Man könne nicht hingehen und sagen, ich plane eine Weltreise, sondern man müsse es ausreichend plausibel belegen. Hintergrund sind die Einreisebestimmungen mancher Länder, die Einreisen verbieten, wenn die Reisenden zuvor in bestimmten anderen Ländern waren. Beispiele dafür sind nach Auskunft des Gerichts etwa die USA nach einem Aufenthalt im Iran.

Einige Länderkombinationen sind ein Problem

Der Mann, der geklagt hatte, befürchtete, auf seiner anstehenden Weltreise Probleme bei der Einreise etwa in den Iran zu bekommen, wenn Stempel im Pass belegten, dass er zuvor in Israel gewesen war. Die Verwaltungsgemeinschaft verwehrte ihm dennoch unter Berufung auf das Passgesetz einen zweiten Reisepass.

Die dagegen erhobene Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht Augsburg im Oktober 2023 in erster Instanz Erfolg, weil der Kläger ein berechtigtes Interesse nachgewiesen und somit Anspruch auf einen zweiten Pass habe. Dagegen ging die Verwaltungsgemeinschaft in Berufung, die nun jedoch vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen wurde. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom vergangenen Donnerstag steht der Behörde noch die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht zur Verfügung. 

Ob der Kläger seine Weltreise wie geplant antrat oder sie bis zu einer Urteilsfindung verschob, ist nicht überliefert.

Christian Schmicke

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