Reiserechtler sieht Vielfalt durch Brüssel bedroht
Der Reiserechtler Hans-Josef Vogel (Foto) hält die geplante Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie für überzogen. Sie gefährde bewährte Geschäftsmodelle und beschneide die Vielfalt im Markt. Vogel warnte beim DRV-Hauptstadtkongress vor neuen Pflichten wie internen Beschwerdesystemen oder erweiterten Informationspflichten.
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Reiserechtler Hans-Josef Vogel warnt vor einer Überregulierung, die am Ende nur noch Standardprodukte zulassen könnte
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Der Reiserechtler Hans Josef Vogel hat beim DRV-Hauptstadtkongress in Berlin deutliche Kritik an den geplanten Änderungen der EU-Pauschalreiserichtlinie geübt. Die Reform drohe, den Markt überzuregulieren und die unternehmerische Vielfalt der Branche massiv einzuschränken. "Wenn Autohändler oder Möbelhändler so reguliert würden wie Reiseveranstalter, gäbe es landesweite Proteste", sagte Vogel.
Seit rund zwei Jahrzehnten versuchten Verbraucherschützer, möglichst viele Reiseformen unter den Begriff der Pauschalreise zu fassen, so Vogel. Das aktuelle Vorhaben sei daher keine Ausnahme, sondern die Fortsetzung einer langfristigen Entwicklung. Ziel sei offenbar, "jede Form von Reise als Pauschalreise abzusichern", was jedoch den Markt lähme.
Individuelle Beratung in Gefahr
Vogel warnte, dass die geplanten Regelungen vor allem kleine Anbieter und Reisebüros treffen würden. Wer künftig auf Kundenwunsch Reisen individuell zusammenstelle, laufe Gefahr, automatisch als Veranstalter zu gelten und umfassende Haftungs- und Informationspflichten zu übernehmen. "Das macht Vielfalt kaputt", sagte Vogel. Es drohe eine Verdrängung individueller Angebote zugunsten weniger großer Anbieter.
Besonders kritisch sieht Vogel die vorgesehenen Informations- und Beschwerdepflichten. Die EU wolle den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) verpflichten, Kunden über mögliche Insolvenzrisiken zu informieren – obwohl der Fonds dazu gar nicht die notwendigen Daten habe. "Wie soll das funktionieren?", fragte Vogel.
Auch die geplante Pflicht zu internen Beschwerdesystemen hält er für überzogen. Unternehmen müssten dann jedes Jahr einen Bericht vorlegen und im Zweifel an neue staatliche Stellen übermitteln. "Das verursacht hohe Kosten und zusätzlichen Aufwand, ohne dass es den Verbrauchern wirklich hilft", sagte Vogel. Beschwerden seien in der Praxis ohnehin oft eine Chance, Kunden zu halten – nicht ein Anlass für Strafverfahren.
Sanktionen als Risiko für Mittelstand
Vogel warnte außerdem vor den vorgesehenen Bußgeldvorschriften. Nach den aktuellen Entwürfen könnten Verstöße mit bis zu vier Prozent des Bruttoumsatzes geahndet werden. "In einer Branche mit ohnehin niedrigen Margen kann das die Existenz eines Unternehmens vernichten", so der Jurist.
Zudem sei der Nutzen vieler neuer Regelungen fraglich. "Wir bekommen eine Vielzahl neuer PDF-Dokumente, die niemand liest", sagte Vogel mit Blick auf die erweiterten Informationspflichten. Die Fülle an Hinweisen, Belehrungen und Formularen führe zu mehr Bürokratie, nicht zu besserem Verbraucherschutz.
"Über das Ziel hinausgeschossen"
Vogel forderte, die Reform auf das Wesentliche zu beschränken und den Verbraucherschutz nicht über die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu stellen. "Wir laufen Gefahr, deutlich über das Ziel hinauszuschießen und am Ende nur noch Standardprodukte zu haben", sagte er. Individuelle Reisegestaltung und persönliche Beratung dürften nicht durch Überregulierung verdrängt werden.
Sein Fazit: Verbraucherschutz sei wichtig, müsse aber in fairen Marktbedingungen umgesetzt werden. "Wir brauchen Regeln, die funktionieren – für Unternehmen und für Kunden", betonte Vogel.
Christian Schmicke