23. März 2026 | 13:28 Uhr
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Gericht kassiert Handgepäckregeln von Vueling

Das Oberlandesgericht Hamm hat Handgepäckregeln von Vueling für unzulässig erklärt. Die Airline ließ Passagiere nur ein kleines Gepäckstück kostenlos mitnehmen und verlangte für weiteres Handgepäck Aufpreise. Das Gericht gab damit einer Klage von Verbraucherschützern statt – kurz vor neuen EU-Verhandlungen zu Fluggastrechten.

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Im Streit um Handgepäckgebühren hat das Oberlandesgericht Hamm erstmals gegen eine Fluggesellschaft entschieden, wie zuerst die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete. Die Richter gaben demnach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen statt und untersagten der spanischen Low-Cost-Tochter des IAG-Konzerns Vueling entsprechende Gebührenpraktiken.

Konkret ging es um eine Regelung, dass Passagiere nur ein Gepäckstück mit den Maßen 20 x 30 x 40 Zentimetern kostenlos mitnehmen durften. Für jedes weitere Stück verlangte die Airline zusätzliche Gebühren. Diese Praxis ist nach Auffassung des Gerichts unzulässig.

Handgepäck als Teil der Beförderung

In der Urteilsbegründung stellen die Richter klar, dass Handgepäck ein "unverzichtbarer Bestandteil" der Beförderung sei. Dafür dürfe kein Zuschlag verlangt werden, sofern Gewicht und Größe angemessen seien. Die Beschränkung auf ein einzelnes kleines Gepäckstück wertete das Gericht daher als nicht zulässig.

Das Urteil fällt zeitlich zusammen mit neuen Verhandlungen in Brüssel über eine Reform der Fluggastrechte. Der Verband fordert klarere Regeln, etwa ein kostenloses Handgepäck mit definierten Maßen und Gewicht.

Die Entscheidung betrifft zunächst nur Vueling. Weitere Klagen der Verbraucherschützer gegen Airlines wie Easyjet, Eurowings und Wizz Air sind noch anhängig.

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