10. Februar 2012 | 15:25 Uhr
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Finanzamt muss beim Weg zur

Finanzamt muss beim Weg zur Arbeit auch längere Strecke akzeptieren: Die Entfernungspauschale gilt nicht nur für den kürzesten Weg, sondern die verkehrsgünstigste Verbindung, hat der Bundesfinanzhof jetzt entschieden. dmm.travel

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