12. Februar 2026 | 15:35 Uhr
Teilen
Mailen

BGH erkennt in Corona-Quarantäne keinen Reisemangel

Anzeige

Beim Quiz mitmachen und eine Reise mit A-ROSA gewinnen

A‑ROSA sowie Reise vor9 und Counter vor9 verlosen eine Flussreise für zwei Personen. Wer zwei Fragen richtig beantwortet, hat die Chance, eine Reise über fünf Nächte an Bord eines A‑ROSA Schiffes zu gewinnen. Wer die Themenwoche aufmerksam liest, wird keine Probleme haben, die Fragen zu beantworten. Counter vor9

Wer während einer Kreuzfahrt an Corona erkrankt und isoliert wird, kann den Reisepreis nicht mindern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun klargestellt. Im konkreten Fall war ein Mann während einer Kreuzfahrt positiv auf das Coronavirus getestet und von der Reederei in einer separaten Kabine untergebracht worden. Er verlangte anschließend eine teilweise Rückerstattung des Reisepreises, da er zahlreiche Reiseleistungen nicht habe nutzen können. Eine krankheitsbedingte Reiseunfähigkeit sei aber kein Reisemangel, so das Gericht. Gleiches gelte für Schutzmaßnahmen des Veranstalters zum Schutz von Passagieren und Crew. Beck Aktuell