Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein Blitzschlag, der zu einer Verspätung führt, keinen Anspruch auf Entschädigung begründet. Der Fall betraf einen Flug von Austrian Airlines, bei dem ein Blitz die Maschine traf und eine Sicherheitsüberprüfung notwendig machte. Laut EuGH gilt dies als "außergewöhnlicher Umstand", der die Fluggesellschaft von einer Entschädigung befreit. Die Airline muss aber nachweisen, dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätung zu vermeiden. Tip Online